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In der
Schadstoffgruppe 1
(keine Plakette)
sind von einem
Fahrverbot die
letzten beiden
Ziffern der
Schlüsselnummern
0-13, 15, 17, 77, 88
und 98 für Benziner
betroffen. Bei den
Dieseln gilt dies
für die Nummern
0-24, 34, 40, 77, 88
und 98.
In der
Schadstoffgruppe 2
(rote Plakette)
gelten vom 1. Januar
2010 an verschärfte
Vorschriften. Diese
Fahrzeuge dürfen
dann ab diesem Datum
nicht in die
Umweltzonen
einfahren.
Ausgenommen sind nur
Fahrzeuge mit
Sondergenehmigung.
Davon betroffen sind
hier ausschließlich
PKW-Diesel mit den
beiden letzten
Ziffern der
Schlüsselnummern
25-29, 35, 41 und
71.
Die
Schadstoffgruppen
3+4 (gelb+grün)
dürfen zunächst
ungeschränkt die
Umweltzonen befahren.
Wer wissen will, ob
er mit seinem Auto
nach Einrichtung
einer Umweltzone in
den jeweiligen
Innenstadtbezirk
darf, kann dies
anhand seiner
Schlüsselnummern im
KFZ-Schein erkennen.
In den ab 01.10.2005
ausgefertigten
Scheinen ist die
Schlüsselnummer im
Feld 14.1
zu finden.
In den KFZ-Scheinen,
ausgestellt vor
diesem Datum, ist
die Schlüsselnummer
im Feld „zu
1“ zu
finden, am oberen
Rand des Scheines.
In jedem Fall
sind die letzten
beiden Ziffern hier
entscheidend.

KFZ-Schein "Alt"
Grossformat hier
...
KFZ-Schein "Neu"
Grossformat
hier ...
Vergrößern Sie die
abgebildeten
KFZ-Scheine durch
klicken auf "Grossformat
hier ..."
Alle
Schlüsselnummern
sind noch einmal im
Verkehrsblatt des
Bundesverkehrsministeriums
im Heft 23 vom
15.12.2006
aufgelistet. Oder
nutzen Sie unsere
Zuordnungstabelle,
um Ihre
Plakettenfarbe
herauszufinden. Die
Plaketten im Detail
finden Sie
hier ...
Ausländische
Fahrzeuge
Auch im
Ausland zugelassene
Fahrzeuge, die in
deutsche Umweltzonen
einfahren möchten,
benötigen eine
Umwelt-Plakette. Der
Gesetzgeber hat dies
so vorgesehen. Die
ausgebenden Stellen
werden dann anhand
der
EG-Typgenehmigung
die für das Fahrzeug
festgelegte Plakette
ermitteln. Da es
sehr viele
entsprechend
verschiedene
Fahrzeugscheine und
Schlüsselnummern
gibt, können diese
hier nicht
aufgelistet werden.
In diesen Fällen
muss das Fahrzug in
jedem Falle
vorgeführt werden, da
die erforderlichen
Daten anhand des
Typschildes
überprüft werden
müssen.
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Schlüsselnummer - Zuordungstabelle
Zuordnung der
Emissionsschlüsselnummer
(letzte
beiden
Ziffern) zur
Schadstoffgruppe
(Plakettenfarbe)
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Schadstoff-
gruppe |
PKW und
Wohnmobile
unter 2,8t |
PKW und Wohnmobile
unter 2,8t |
Wohnmobile
über 2,8t und NutzfahrzeugeNutzfahrzeuge Klasse N, PKW mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz (Klasse M2 u. M3) |
Plakettenfarbe |
Benziner |
Diesel ohne
Partikelfilter |
Diesel mit Partikelfilter |
Benziner
|
Diesel |
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Weiße (keine)
Plakette
Stufe 1
EuroI |
00-13, 15, 17, 77, 88, 98 |
0-24, 34, 40, 77, 88, 98 |
. |
. |
. |
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Stufe 2
Euro II |
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25-29, 35, 41, 71 |
. |
. |
20-22, 33, 43, 53, 60, 61 |
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 Stufe 3
Euro III |
. |
30-31, 36, 37, 42, 47-52, 72 |
14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 75, 77 |
. |
34, 44, 54, 70, 71 |
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Stufe 4
Euro IV,V |
14,16,
18-75 |
32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75 |
30-33, 36-39, 42-70, 73, 74 |
30-55, 60, 61 |
35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 |
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Weitere Erläuterungen zu den Schlüsselnummern erhalten Sie oben
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