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Die Schlüsselnummern

    

In der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) sind von einem Fahrverbot die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummern 0-13, 15, 17, 77, 88 und 98 für Benziner betroffen. Bei den Dieseln gilt dies für die Nummern 0-24, 34, 40, 77, 88 und 98.

In der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette) gelten vom 1. Januar 2010  an verschärfte Vorschriften. Diese Fahrzeuge dürfen dann ab diesem Datum nicht in die Umweltzonen einfahren. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit Sondergenehmigung. Davon betroffen sind hier ausschließlich PKW-Diesel mit den beiden letzten Ziffern der Schlüsselnummern 25-29, 35, 41 und 71.

Die Schadstoffgruppen 3+4 (gelb+grün) dürfen zunächst ungeschränkt die Umweltzonen befahren.
 

Wer wissen will, ob er mit seinem Auto nach Einrichtung einer Umweltzone in den jeweiligen Innenstadtbezirk darf, kann dies anhand seiner Schlüsselnummern im KFZ-Schein erkennen.

 

In den ab 01.10.2005 ausgefertigten Scheinen ist die Schlüsselnummer im Feld 14.1 zu finden.
In den KFZ-Scheinen, ausgestellt vor diesem Datum, ist die Schlüsselnummer im Feld „zu 1“ zu finden, am oberen Rand des Scheines. In jedem Fall sind die letzten beiden Ziffern hier entscheidend.
 

    

KFZ-Schein "Alt" Grossformat hier ...              KFZ-Schein "Neu" Grossformat hier ...

Vergrößern Sie die abgebildeten KFZ-Scheine durch klicken auf  "Grossformat hier ..."

Alle Schlüsselnummern sind noch einmal im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums im Heft 23 vom 15.12.2006 aufgelistet. Oder nutzen Sie unsere Zuordnungstabelle, um Ihre Plakettenfarbe herauszufinden. Die Plaketten im Detail finden Sie hier ...

 

Ausländische Fahrzeuge
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in deutsche Umweltzonen einfahren möchten, benötigen eine Umwelt-Plakette. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen. Die ausgebenden Stellen werden dann anhand der EG-Typgenehmigung die für das Fahrzeug festgelegte Plakette ermitteln. Da es sehr viele entsprechend verschiedene Fahrzeugscheine und Schlüsselnummern gibt, können diese hier nicht aufgelistet werden.
In diesen Fällen muss das Fahrzug in jedem Falle vorgeführt werden, da die erforderlichen Daten anhand des Typschildes überprüft werden müssen.

Schlüsselnummer - Zuordungstabelle

Zuordnung der Emissionsschlüsselnummer (letzte beiden Ziffern) zur Schadstoffgruppe (Plakettenfarbe)

 
 
 

 Schadstoff-
gruppe

PKW und
Wohnmobile
unter 2,8t

PKW und Wohnmobile
unter 2,8t

Wohnmobile
über 2,8t und Nutzfahrzeuge

Nutzfahrzeuge Klasse N, PKW mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz (Klasse M2 u. M3)

 
Plakettenfarbe
Benziner Diesel ohne
Partikelfilter
Diesel mit Partikelfilter Benziner
 
Diesel  
Weiße (keine)
Plakette
Stufe 1
EuroI

 

 

00-13, 15, 17, 77, 88, 98

0-24, 34, 40, 77, 88, 98

. . .  

 

Stufe 2
Euro II

  25-29, 35, 41, 71  .  .  

20-22, 33, 43, 53, 60, 61

 
 

Stufe 3
Euro III

 . 30-31, 36, 37, 42, 47-52, 72 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 75, 77 .  

 

34, 44, 54, 70, 71

 
 

Stufe 4
Euro IV,V

 

 

14,16,
18-75

32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70,  73-75  

 

30-33, 36-39, 42-70, 73, 74

 

 

30-55, 60, 61

 

 

35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

 

 

Weitere Erläuterungen zu den Schlüsselnummern erhalten Sie oben